MBW verliert die Klage auf Änderung der SNM Forums-Nutzungsbestimmungen. Aber…

MBW verliert vor Gericht gegen SNM, aber…

MBW verliert vor Gericht gegen SNM, aber…

Die Firma MBW hatte Ende Januar 2016 darauf geklagt, dass ein Passus in den Nutzungsbedingungen des Forums des Spur Null Magazins entfernt würde. Dort steht im §17:

Beiträge mit Themen rund um die Firma MBW Spur 0 Gmbh sind nicht gestattet.

Aus Verwaltungs- und Kapazitätsgründen sind Beiträge mit Themen um die Firma MBW Spur 0 GmbH oder ihre Produkte oder Vertreter im SNM Forum nicht mehr gestattet. Der Moderationsaufwand dafür ist zu hoch.

Vorgeschichte

Im Juli 2015 kam es im SNM Forum zu ausufernden Streitereien rund um Themen zur Firma MBW zwischen Freunden der Firma MBW und einem Firmenvertreter einerseits und enttäuschten Kunden andererseits. Dabei wurden mehrfach und wiederholt rechtlich bedenkliche Äußerungen und auch Drohungen ausgesprochen, was die Moderation extrem aufwendig machte. Zudem: Etliche E-Mails, in denen ich versuchte, die Situation zu entschärfen, waren vergeblich, so dass ich mich zur Änderung der Nutzungsbedingungen gezwungen sah. So entstand der jetzt strittige §17.

Dem Urteilsspruch vorangegangen waren:

  • Eine Unterlassungsaufforderung des Rechtsanwaltes der Firma MBW am 31.7.2015 mit Forderungen (z.B. Löschung ganzer Beitragsbäume), die weit über den später in der Klage formulierten Forderungen lagen. Diese wurden von meinem Anwalt zurückgewiesen.
  • Eine Klage auf Änderung der Nutzungsbedingungen im Januar 2016.
  • Ausführlicher anwaltlicher Schriftwechsel.
  • Eine Verhandlung am 29.8.2016, die mit einem Versäumnisurteil endete, da der Kläger MBW nicht erschien.
  • Einspruch durch MBW gegen das selbst verursachte Versäumnisurteil.
  • Eine zweite Verhandlung am 25.11.2016.
  • Die Urteilsverkündung des Landgerichts Hamburg am 12.1.2017.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg

Am 12.1.2017 hat das Landgericht Hamburg das Urteil gesprochen. Die Klage wurde in allen Punkten zurückgewiesen. In der ausführlichen 6-seitigen Begründung legt die Kammer die Gründe dar: Nach Auffassung des Gerichtes liegt keine Markenrechtsverletzung und keine Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung vor, ebenso ist dem oben genannten §17 der Nutzungsbedingungen kein Aufruf zum Boykott zu entnehmen. Im Gegenteil: In der im SNM Forum nachzulesenden ausführlichen Begründung des § 17 der Nutzungsbedingungen wird trotz des Diskussionsverbotes ausdrücklich der An- und Verkauf von MBW Produkten erlaubt. Auch ein Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb findet nicht statt, ebenso wenig gibt es einen Vertrag zu Lasten Dritter.

Im Zuge der Privatautonomie steht es dem Forumsbetreiber zu, frei zu bestimmen, dass über bestimmte Themen keine Beiträge erfolgen dürfen. Ein Forumsbetreiber ist verpflichtet, Rechtsverletzungen durch Forumsnutzer zu vermeiden. Insofern liegt es im Interesse des Betreibers, die Nutzungsbestimmungen so zu gestalten, dass dies möglichst nicht stattfindet. Dies wird sogar durch die Tatsache gestützt, dass der Kläger MBW seinerseits zur Löschung von Beiträgen fremder Nutzer aufgefordert hat.

Zusammengefasst: Die oben genannten Nutzungsbedingungen des SNM Forums sind rechtskonform. Es wird dort in neutraler Weise konstatiert, dass im SNM Forum nicht über MBW Themen diskutiert werden darf.

MBW legt Berufung ein

Aber der Geschäftführer der MBW GmbH Frank Elze will es dabei nicht bewenden lassen. Kurz vor Ablauf der Frist hat der Kläger MBW Berufung gegen das Urteil beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Ich werde weiter berichten (müssen).

Siehe auch

 

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