Signale im Rangierdienst – Überblick über Sh 0 und Sh 1

Die Firma Schnellenkamp stellte vor kurzem neue Licht-Sperrsignale vor – das SNM berichtete darüber. Diese Neuheit erinnerte mich daran, im Keller auf die Suche nach meinen Dias zum Thema “Sperrsignal” zu gehen und diese einzuscannen. Dabei stellte ich fest, dass die Dias allesamt Farbstiche hatten – sie waren halt schon 35 Jahre alt und wurden nicht optimal gelagert. Also wurden schnell alle Dias eingescannt und nachbereitet. Aus dieser Diaserie habe ich ein paar Dias ausgewählt, die mit dem Sperrsignal zu tun haben. Die Bilder stammen aus den 60er und 70er Jahren – ich beschreibe auch in diesem Beitrag die Regeln, wie sie damals galten.

Sperrsignal Sh 0

Das bekannteste Signal für den Rangierdienst dürfte das sogenannte Sperrsignal sein. Als Formsignal zeigt es einen waagerechten schwarzen Balken vor einem weißen Kreis, als Lichtsignal zwei rote Lichter nebeneinander. Das Formsignal gab es schon in der Epoche II und wird bis heute verwendet, das Lichtsignal gibt es seit den 50er Jahren. Dieses Signal heißt “Fahrverbot” und bedeutet, dass an diesem Signal nicht vorbeigefahren werden darf und gilt für Rangierfahrten und Zugfahrten.

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Sh 0 als Form-Sperrsignal

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Sh 0 als hochstehendes Lichtsignal

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Sh 0 als niedrigstehendes Lichtsignal ("Schotterzwerg")

Das Signal Sh 0 wird auch an Prellböcken verwendet, es steht aber in der Regel nur in Gleisen, in die keine Züge einfahren können:

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Sh 0 am Prellbock eines Nebengleises

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Wenn das Fahrverbot durch das Stellwerk aufgehoben wird, wird der waagerechte schwarze Balken gegen den Uhrzeigersinn um 45 Grad gedreht. Beim Lichtsignal erlöschen die beiden roten Lichter und zwei weiße Lichter erscheinen, von links nach rechts ansteigend. Die Bedeutung beider Signale ist “Fahrverbot aufgehoben”.

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Sh 1 als Formsignal mit einer zusätzlichen kleinen weißen viereckigen Tafel mit schwarzem Rand am Signalmast

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Sh 1 am hochstehenden Lichtsignal

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Sh 1 am niedrigstehenden Licht-Sperrsignal

Kein Signal, aber wichtig: Das kleine weiße Viereck mit schwarzem Rand

An Form-Sperrsignalen sind heute noch manchmal kleine weiße Vierecke mit schwarzem Rand zu sehen. Diese Vierecke waren keine Signale, aber deren Bedeutung war im Signalbuch erwähnt. Zur Bedeutung dieses Vierecks muss etwas ausgeholt werden: Im Rangierdienst gehört neben einem Triebfahrzeugführer immer ein Rangierleiter dazu, der “das Sagen hat”, also das Rangieren plante, mit den Beteiligten abstimmte und die Verantwortung trug. Dieser Rangierleiter gab, wenn alle Vorbedingungen zur Rangierfahrt erfüllt waren, dem Triebfahrzeugführer durch Signale (Ra 1 bis 5, siehe weiter unten) oder mündlich den Auftrag zum Fahren. Das durfte der Rangierleiter erst machen, wenn die Zustimmung des Weichenwärters zur Rangierfahrt mittels Signal Sh 1 (oder mündlich) gegeben worden ist. Das Geben des Signals Sh 1 war also kein Fahrtauftrag, sondern nur eine Zustimmung des Weichenwärters zur Rangierfahrt – die Entscheidung, ob und wann nach Zustimmungserteilung die Rangierfahrt losfährt, trifft der Rangierleiter.

Kurz zusammen gefasst: Weichenwärter gibt mit Sh 1 Zustimmung zur Rangierfahrt an Rangierleiter, Rangierleiter gibt danach Fahrauftrag an Triebfahrzeugführer.

Der Triebfahrzeugführer hatte also nur die Aufgabe, die Rangierfahrt so zu fahren, wie es ihm der Rangierleiter vorgab.

Doch dieser Grundsatz, dass bei jeder Rangierfahrt ein Rangierleiter am Fahrzeug dabei ist, musste nicht immer eingehalten werden: Bei einzeln fahrenden Lokomotiven oder Triebwagen war es erlaubt, dass der Weichenwärter im Stellwerk die Aufgaben des Rangierleiters übernahm – diese Rangierfahrt wurde als unbegleitete Rangierfahrt bezeichnet, da der Rangierleiter eben nicht mitfuhr. Doch dann fehlte ja nun einer in der Befehlskette: Der Rangierleiter. Also wurde geregelt, dass der Weichenwärter die Aufgaben des Rangierleiters für eine unbegleitete Rangierfahrt mit übernehmen musste, der Weichenwärter war also nun gleichzeitig Rangierleiter. Wenn nun so eine unbegleitete Rangierfahrt vor einem Formsperrsignal mit Sh o stand und dieses in die Stellung Sh 1 wechselte, dann fehlte der Fahrauftrag des Rangierleiters (Weichenwärter) an den an den Triebfahrzeugführer. Da nicht immer und überall Sprechverbindungen zur rangierenden Lok bestanden (Rangierfunk gab es früher nur in den großen Rangierbahnhöfen), wurde dieses kleine weiße Viereck mit schwarzem Rand am Form-Sperrsignal angebracht. Dadurch wusste der Triebfahrzeugführer einer unbegleiteten Rangierfahrt, dass das Signal Sh 1 am Formsperrsignal gleichzeitig den Fahrauftrag des Rangierleiters (Weichenwärter) beinhaltet und er durfte auch ohne Rangierleiter am Fahrzeug an diesem Signal losfahren.

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Kleines weißes Viereck mit schwarzem Rand an einem Form-Sperrsignal

Bei Lichtsignalen gab es dieses Viereck nicht, da damals im Regelwerk geregelt wurde, dass ein Licht-Sh 1 bei einer unbegleiteten Rangierfahrt immer gleichzeitig als Zustimmung des Weichenwärters zur Rangierfahrt und als Fahrauftrag des Rangierleiters (Weichenwärter) an den Triebfahrzeugführer galt!

Rückansichten der Signale

Rückansichten? Ja, Rückansichten, denn Formsperrsignale zeigen die Signalbilder auch an der Rückseite des Signalkörpers an! Dort werden bei Sh 0 zwei weiße Punkte nebeneinander angezeigt. Wenn das Signalbild Sh 1 gezeigt wird, wird der linke weiße Punkt verdeckt, so dass nur noch ein Punkt sichtbar ist.

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Links die Rückseite von Sh 0, rechts die Rückseite von Sh 1

Niedrigstehende Licht-Sperrsignale bilden eine erstklassige Stolpergefahr für Rangierer und alle anderen Eisenbahner, die im Gleisbereich rumlaufen. Deswegen erhielten diese “Zwerge” auf der Rückseite einen Gefahrenwarnanstrich:

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Die Rückansicht eines niedrigstehenden Licht-Sperrsignals

Das war ein kleiner Exkurs zur den Signalen Sh 0 und Sh 1 in Epoche III und frühe Epoche IV. Heute gelten manche der genannten Regeln und Beschreibungen nicht mehr. So heißt das Licht-Sh 0 heute Hp 0 und das kleine weiße Viereck mit schwarzem Rand ist nicht mehr erforderlich, da es keinen Rangierleiter mehr gibt und der Triebfahrzeugführer dessen Aufgaben übernommen hat. Somit ist das Signal Sh 1 heute immer nur eine Zustimmung des Weichenwärters, den Fahrauftrag gibt sich der Triebfahrzeugführer heute selber.

Soweit so gut! Wen dieses Thema weiter interessiert, den lade ich hiermit gerne ein, meine Homepage zu besuchen und unter dem Stichwort “Signale” auf die Suche zu gehen! Oder gleich den direkten Link nutzen: Hier gibt es weitere Informationen zu den Signalen im Rangierdienst.

2 Reaktionen zu “Signale im Rangierdienst – Überblick über Sh 0 und Sh 1”

  1. Georg B.

    Hallo Herr Panske, grüss Gott,

    danke, für den sehr guten und informativen Bericht über die Anwendung und deren Aufstellung solcher Sperrsignale.

    Für mich war er sehr brauchbar, weil ich gerade noch an meiner Spur 0 Anlage plane. Viele von uns sind ja im wirklichen Leben nicht bei der Deutschen Bahn AG beschäftigt und man kennt sich somit in dieser Materie auch kaum aus und muss sich alles mühsam zusammensuchen.

    Darf ich fragen, ob ich Ihnen einmal meinen eingescannten Anlagenplan per Email zur zusenden könnte, zwecks Überprüfung und Durchsicht der richtigen Standorte und Positionen der einzelnen Signaltypen?

    Grüsse,
    Georg B.

    P.S. solche Beiträge bringen m. E. die Spur 0 Szene wirklich wieder etwas weiter. Keine Polemiken, dafür fundierter Bericht. Prima!

  2. Stefan P.

    Hallo Herr Brückner,

    danke für das Lob! Zu Ihrer Anfrage habe ich Ihnen eine Mail geschickt.

    Mit freundlichem Gruß,
    Stefan P.