Die Geschichte ist nicht neu, aber jetzt aber auch in Deutschland hochoffiziell. Ein Hersteller von Modellautos hatte einen Opel Astra samt Opel-Logo nachgebaut und angeboten, ohne sich mit Opel abzustimmen. Opel klagte gegen den Modellhersteller Cartronic, der das ferngesteuerte Modellauto angeboten hat. Man betrachtete das Markenrecht als verletzt.
Schon 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Logo in diesem Zusammenhang nur dann nicht verwendet werden darf, wenn es Missverständnisse wegen des Herstellers des Modells (nicht des Originals!) geben kann, es sich also in diesem Falle um keine Markenrechtsverletzung handelt.
Opel hat nun auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) den Rechtsstreit verloren, das Modell darf weiter gebaut und angeboten werden, auch ohne Opels Zustimmung. Es handelt sich um ein funkferngsteuertes RC-Spielzeugauto vom Typ Opel Astra mit quietschgelb lackierter Kunststoffkarosserie im Maßstab 1:24.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber man darf annehmen, dass diese Regelung auch für andere Modelle gilt – eine gute Nachricht für Modellbauer und Modellbahner.
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