Gerichtsverhandlung MBW versus SNM

MBW verklagt das Spur Null Magazin - 2. Verhandlung

MBW verklagt das Spur Null Magazin – 2. Verhandlung

Am 24.11.16 fand die zweite Verhandlung statt, nachdem die erste wegen Nichterscheinen des Klägers MBW mit einem Versäumnisurteil endete. Die Firma MBW hatte darauf geklagt, dass ein Passus in den Nutzungsbedingungen des Forums des Spur Null Magazins entfernt würde. Dort steht im §17:

Beiträge mit Themen rund um die Firma MBW Spur 0 Gmbh sind nicht gestattet.

Aus Verwaltungs- und Kapazitätsgründen sind Beiträge mit Themen um die Firma MBW Spur 0 GmbH oder ihre Produkte oder Vertreter im SNM Forum nicht mehr gestattet. Der Moderationsaufwand dafür ist zu hoch.

Der Änderung der Nutzungsbedingungen im Juli 2015 waren im SNM Forum etliche sehr emotionale Diskussionen rund um die Firma MBW vorausgegangen. Mehr als einmal gab es viel Streit, und es waren einzelne Beiträge sogar rechtlich bedenklich, so dass ständiger Moderations- und Überwachungsaufwand zu leisten war. Dieser hohe Aufwand war irgendwann nicht mehr zu bewältigen.

Der Anwalt der Firma MBW brachte mehrere Punkte zur Begründung, weshalb der Eintrag seiner Ansicht nach gegen das Recht verstoße, die im Vorfeld in einem sehr umfangreichen Schriftwechsel zwischen den Parteien dargelegt wurden.

Die Verhandlung

Diesmal erschien die Klagepartei, vertreten durch den neuen Geschäftsführer der MBW GmbH Frank Elze und den Anwalt (Dr. Mogk). Mir stand der Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit zur Seite. Auch einige Prozessbeobachter, Teilnehmer des SNM Forums waren zu der öffentlichen Verhandlung gekommen.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg Frau Zöllner, die u.a. auf Markenrecht spezialisiert ist, hatte jedoch bei der Einladung zum Verhandlungstermin schon deutlich gemacht, dass auf Grund der Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg der Klage besteht. Sie legte diese Gründe während der Verhandlung dar und nahm sich viel Zeit, die Rechtslage zu erläutern:

Keines der von der Klägerseite vorgebrachten Argumente ist stichhaltig.

Es liegt durch den oben genannten Paragrafen der Nutzungsbedingungen weder eine Markenverletzung vor (schließlich wird der Name nur genannt und sich nicht zu eigen gemacht), noch ist – wie in der Klageschrift behauptet – ein Aufruf zum Boykott erkennbar. Es gibt auch keinen Vertrag zu Lasten Dritter und es besteht auch kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Auch gibt es keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.

Es gibt kein Gesetz, gegen das durch die Nutzungsbedingungen verstoßen wird, sie sind rechtskonform.

Vielmehr besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, und es ist auch bei einem online zwischen Forumsbetreiber und Teilnehmer geschlossenen Vertrag den Parteien freigestellt, ihn frei zu gestalten. Schließlich ist niemand gezwungen, den Vertrag abzuschließen. Zudem hat der Forenbetreiber das Hausrecht und damit das Recht, über die Themen und auch zugelassene Teilnehmer nach eigenem Ermessen zu entscheiden.

Es wurde aber noch kein Urteil gesprochen, denn die Vorsitzende Richterin wollte den Parteien Gelegenheit geben, eine bilaterale Einigung zu erzielen, um Rechtsfrieden herzustellen. Zu einer solchen Einigung kam es während der Verhandlung nicht, so dass am 12.1.2017 das endgültige Urteil gesprochen wird, sollte es bis zum 15. Dezember nicht zu einer Einigung kommen.

Standard-Disclaimer: Dieser Text wurde von meinem Anwalt geprüft und freigegeben.

Forum des Spur Null Magazins

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